Profitieren Sie von unseren „Mitmach-Paketen“
Sie sind im Meldeamt tätig und bearbeiten hier u.a. Vorgänge zum neuen Personalausweis (nPA). Damit sind Sie für die Bürgerinnen und Bürger zur Online-Ausweisfunktion (eID) der erste und wichtigste Ansprechpartner.
Neue Qualität von Sicherheit durch Verbindung von realer Identität und digitaler Identität (eID)
Aufgrund Ihrer Ausbildung können Sie gut darüber informieren, mit welchen aufwändigen Maßnahmen nach einem verloren gegangenen oder gestohlenen Personalausweis gefahndet wird und dass dem Dieb eines Personalausweises empfindliche Strafen (Geldstrafen, Haftstrafen usw.) treffen. Von diesem Schutz durch die Sicherheitsbehörden profitiert jeder Besitzer eines Personalausweises auch in Bezug auf seine Online-Ausweisfunktion. Die Verbindung der Identität aus der realen Welt mit der Identität in der digitalen Welt (inkl. PIN/PUK und Sperrhotline) in einer Karte ist ein einzigartiger Sicherheitsvorteil für die Bürgerinnen und Bürger.
Neue Dienste im Internet durch Nutzung der eID
Bei den Nutzungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion können Sie als Mitarbeiterin/Mitarbeiter einer Kommune auf interessante Angebote der Behörden hinweisen, welche nur mit der eID des Ausweises elektronisch erreicht werden (Benutzername und Passwort sind hier aus Sicherheitsgründen nicht ausreichend): Beantragung Führungszeugnis, Rentenauskunft, Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, BAföG, Kindergeld, KFZ-An-, Ab- und Ummeldung usw. Aber auch die Unternehmen wie die LVM, die Vodafone, die DKB, die Deutsche Post, die De-Mail-Anbieter uvm. unterstützen die Online-Ausweisfunktion mit ihren Diensteangeboten im Internet. All diese Angebote sind von der Bundesregierung überprüft worden und haben ebenfalls einen nicht kopierbaren „Ausweis“ (technisch: Berechtigungszertifikat zum Auslesen von Ausweisdaten) erhalten. D. h. jedes Online-Ausweisen beruht auf Gegenseitigkeit. Nicht nur der Diensteanbieter bekommt die eindeutige Identität des Dienstenutzers, sondern auch der Dienstenutzer bekommt die Gewähr dafür, dass es sich um den richtigen Diensteanbieter handelt. Gefahren wie das Ausspähen von Daten oder das Verteilen von Schadsoftware über gefälschte Seiten sind bei Verwendung der Online-Ausweisfunktion gebannt.
E-Mail-Sicherheit durch Nutzung der eID
Bei Verwendung der Online-Ausweisfunktion zusammen mit De-Mail oder der Volksverschlüsselung ist man gegen alle Schädlinge geschützt, welche sich normalerweise über E-Mail verbreiten (z. B. die Verschlüsselungstrojaner, Phishing-Mails usw..). Warum? Ganz einfach: bei den genannten E-Mail-Varianten muss sich jeder Nutzer, also Sender und Empfänger, mit seinem Ausweis identifizieren. Jeder der eine Schadsoftware mit De-Mail oder der Volksverschlüsselung versendet kann sofort identifiziert werden und für sein Handeln strafrechtlich verfolgt werden. Für Bürgerinnen und Bürger werden die genannten Lösungen von den Providern/Anbietern in den meisten Fällen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Im Umfeld des Onlinezugangsgesetzes sind die OZG-Nutzerkonten besonders hervorzuheben
Weisen Sie bei der Herausgabe eines Personalausweises besonders auf die Möglichkeit hin, dass mit der Online-Ausweisfunktion ein OZG-Nutzerkonto mit dem Vertrauensniveau hoch registriert werden kann. Im besten Fall ermöglichen Sie den Bürgerinnen und Bürgern die Registrierung direkt im Meldeamt an einem Bürgerterminal. So nimmt der neue Ausweisinhaber nicht nur seinen Personalausweis mit, sondern ist für die Digitalisierung der Verwaltungsdienste in den nächsten Jahren bestens vorbereitet. Nähere Informationen hierzu haben wir unter dem Vorgehensmodell OZG2Go zusammengestellt.
Lange Rede, kurzer Sinn: motivieren Sie bei der Herausgabe eines Personalausweises die Bürgerinnen und Bürger auch die Online-Ausweisfunktion einmal auszuprobieren. Im einfachsten Fall sind bereits nach dem Installieren der AusweisApp2 auf dem Smartphone des Ausweisinhabers alle Voraussetzungen geschaffen, um das Online-Ausweisen kennenzulernen, und so ein Gefühl für die neue Sicherheit im Netz zu bekommen.